Leistungssport
Dem LLV Kader sowie LLV Nachwuchskader können ausschliesslich Athletinnen und Athleten angehören, die eine der nachfolgenden Kriterien erfüllen:
Athletinnen und Athleten, die weiteren Kadern und Vereinen (Länder oder Sportarten übergreifend) angehören, erhalten vom LLV keine finanzielle Unterstützung. Eine LLV-Kaderzugehörigkeit sowie den Bezug von Unterstützung jeglicher Form setzt voraus, dass sich die Athletin oder der Athlet mit bestem Wissen und Gewissen auf für den Sport Leichtathletik konzentriert sowie für die Förderung der Liechtensteiner Leichtathletikszene einsetzt. Für eine Aufnahme in das Kader ist neben der Erfüllung des Kaderlimits auch die Unterzeichnung der Athletenvereinbarung mit den Verbandsvoraussetzungen sowie der Anerkennung der WA- und LOC-Richtlinen. Insbesondere die Registrierung bei „I run clean“ (https://www.irunclean.org). Grundlage sind generell die Kaderrichtlinien des Liechtensteiner Leichtathletik- Verbandes für die entsprechenden Jahrgänge, sowie weitere Kaderkriterien, die im Folgenden erläutert werden. Kader-Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen im Verlauf der Saison das Limit nicht erbringen konnten, kann für ein weiteres Jahr die Mitgliedschaft zuerkannt werden. Über einen entsprechend begründeten und belegten Antrag des Kader- Mitglieds sowie über die in diesem Fall zustehenden Fördermaßnahmen entscheidet der Vorstand des Liechtensteiner Leichtathletik-Verbandes auf Vorschlag des Selektionsausschusses. Die Aufnahme in den LLV-Kader ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag ist vom Athleten/von der Athletin (bzw. den Eltern bei Minderjährigen) und von dessen/deren TrainerIn persönlich zu unterschreiben und bis jeweils 1.10. an den Technischen Leiter zu Handen des Selektionsausschuss zu übermitteln.
Kaderangehörige ab U20 verpflichten sich bei Teilnahmen an internationalen Wettkämpfen einmal pro Jahr einen sportärztlichen Untersuch zu absolvieren.
Zuständig für die Kaderaufnahme ist der Vorstand, nach Vorschlag der zu nominierenden Athleten durch den Selektionsausschuss. Der LLV Vorstand behält sich vor, Athletinnen und Athleten des Liechtensteiner Kader bei Regelverstössen aus dem Kader auszuschliessen.