Anti-Doping

 

Wir bekennen uns vorbehaltlos zu dopingfreiem Leistungssport. Folgende Dopingtatbestände können sanktioniert werden (wobei nur die wichtigsten Dopingtatbestände aufgeführt sind):

  • Sich widersetzen und Vereitelung der Dopingkontrolle
  • Verletzung der Bestimmungen (Abmeldepflicht) hinsichtlich Verfügbarkeit (Trainingskontrollen)
  • Beeinflussung oder deren Versuch von irgendeinem Teil der Kontrolle
  • Besitz von ausserhalb der Wettkämpfe verbotenen Substanzen
  • Handel und das Weiterreichen von Dopingsubstanzen und dazugehöriger
  • Blutkontrollen können ab sofort auch ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung der Athleten angeordnet werden

Weiterführende Links

Antidoping Schweiz

Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

Kontrollpools