Wir bekennen uns vorbehaltlos zu dopingfreiem Leistungssport. Folgende Dopingtatbestände können sanktioniert werden (wobei nur die wichtigsten Dopingtatbestände aufgeführt sind):
Sich widersetzen und Vereitelung der Dopingkontrolle
Verletzung der Bestimmungen (Abmeldepflicht) hinsichtlich Verfügbarkeit (Trainingskontrollen)
Beeinflussung oder deren Versuch von irgendeinem Teil der Kontrolle
Besitz von ausserhalb der Wettkämpfe verbotenen Substanzen
Handel und das Weiterreichen von Dopingsubstanzen und dazugehöriger
Blutkontrollen können ab sofort auch ohne vorherige und ausdrückliche Zustimmung der Athleten angeordnet werden