Selektionskonzept

Limiten Grossanlässe 2024

Voraussetzungen

  1. Der Athlet ist zum Zeitpunkt der Selektion im Besitz einer gültigen Swiss-Athletics-Lizenz.
  2. Der Athlet hat die entsprechenden Selektionsanforderungen innerhalb der festgelegten Qualifikationsperiode erfüllt bzw. wo verlangt bestätigt. Werden keine spezifischen Limiten kommuniziert, gelten die A-Werte der Kaderlimiten des jeweiligen Alters.
  3. Der Athlet reicht rechtzeitig eine detaillierte Trainingsplanung zusammen mit seinem Trainer ein. Diese beinhaltet mind. eine Jahresplanung mit detaillierter Trainingsplanung (Phasen, Wochenplanung) sowie Beschreibung und Zielsetzung des geplanten Trainingsaufbaus wie auch eine Übersicht der geplanten Trainings- und Vorbereitungslager (geplante Reisetermin, Grobbudget).
  4. Jeder Athlet muss eine Sportuntersuchung bei einem LOC Sportarzt absolvieren.
  5. Der Athlet hat das E-Learning Programm „I run clean“ von European Athletics absolviert.
  6. Die Qualifikationsperiode dauert 1 Jahr. Entsprechend verpflichtet sich der Athlet mit rechtzeitiger Einreichung sämtlicher Unterlagen mindest ein Jahr vor dem jeweiligen Grossanlass.
  7. Der Athlet hält sich an den Verhaltenskodex für Athleten und Athletinnen von LLV.

 

Ablauf der Selektion​

  1. Der Chef Leistungssport besitzt das alleinige Selektionsantragsrecht für Einzelathleten und Staffelteams. Er prüft vor dem Antrag, ob die Voraussetzungen für eine Selektion erfüllt sind.
  2. Die Ernennung der Staffelläufer (inkl. Ersatzläufer und nicht mitreisender Standby-Läufer) erfolgt durch den Staffelcoach – in Absprache mit dem Chef Leistungssport – vor der Selektion.
  3. Der Chef Leistungssport prüft Anträge auf deren formale Korrektheit und fällt ihre Selektionsentscheide zum vordefinierten Selektionszeitpunkt.
  4. Sind in einer Disziplin mehr Athleten selektionierbar als teilnehmen dürfen, orientiert sich die Selektionsentscheidung (inkl. des Entscheids zur Anmeldung von Ersatzathleten) am zu erwartenden Leistungsvermögen am Zielanlass. Der Selektionsantrag des Chefs Leistungssport basiert auf einem Gutachten des entsprechenden Heimtrainers.
  5. Anschliessend an die persönliche Information an den/die Betroffenen wird der Selektionsentscheid auf der Homepage des LLV veröffentlicht.
  6. Der Chef Leistungssport kann Selektionen im Falle von Verletzungen, fehlendem Leistungsvermögen/Formstand, Versäumnissen bei der Einhaltung von Pflichten im Zusammenhang mit der medizinischen Selbstdeklaration sowie bei Nichteinhaltung des Verhaltenskodexes widerrufen.
  7. Nachselektionen sind im Rahmen der terminlichen Auflagen möglich.

 

Anforderungen

  1. Der Athlet ist verpflichtet ein Jahr vor dem Grossanlass kundtun, dass er an den Grossanlass möchte.
  2. Der Athlet muss eine Jahresplanung dem Sportchef abgeben.
  3. Die Jahresplanung wird mit dem Athleten und Trainier besprochen und evtl. optimiert.