1. Zuständigkeit der Vereine
Jeder dem LLV angeschlossene Verein entscheidet eigenständig über die Aufnahme von Mitgliedern und über die Vergabe von Lizenzen. Dabei sind die jeweiligen vereinsinternen Statuten, Aufnahmekriterien und Betreuungskapazitäten zu berücksichtigen. Die Rechte und Pflichten gegenüber einem Mitglied (z. B. Trainingsangebot, Betreuung, Beitragspflicht) liegen in der Verantwortung des jeweiligen Vereins.
Die Lizenzvergabe ist Sache der Vereine.
2. Voraussetzungen für eine Lizenzvergabe
Eine Lizenz kann nur dann über einen Verein beantragt werden, wenn ein aktives Vereinsverhältnis besteht. Dieses umfasst in der Regel:
3. Pflichten der Athletinnen und Athleten
Mit der Lizenzvergabe und der Mitgliedschaft in einem Verein gehen auch Pflichten für die Athletinnen und Athleten einher. Dazu gehören insbesondere:
Die Lizenz ist kein reines Verwaltungsinstrument, sondern Ausdruck einer verbindlichen sportlichen Zugehörigkeit.
4. Einzelfälle und Sonderregelungen
In begründeten Ausnahmefällen (z. B. Trainings ausserhalb Liechtensteins, internationale Kooperationsmodelle) können Vereine im Einvernehmen mit dem LLV alternative Lösungen prüfen. Voraussetzung ist ein transparentes, nachvollziehbares Konzept seitens des Vereins sowie eine klar geregelte Betreuung der Athletin bzw. des Athleten.
5. Rolle des LLV
Der LLV ist für die übergeordnete Koordination mit Swiss Athletics zuständig, insbesondere im Bereich der Lizenzverwaltung, der nationalen Registrierung und der Kommunikation mit dem Dachverband.
Die Verantwortung für die Auswahl, Betreuung und Lizenzvergabe an Athletinnen und Athleten liegt jedoch vollständig bei den Vereinen. Der Verband unterstützt, koordiniert und sichert die organisatorischen Rahmenbedingungen – ohne in die vereinsinternen Entscheide einzugreifen.
Liechtenstein-Bezug
Teilnahmeberechtigt für den Landesmeistertitel sind Athletinnen und Athleten, die entweder
Gültige Lizenz
Voraussetzung ist zudem der Besitz einer gültigen Leichtathletik-Lizenz.
Da der Liechtensteiner Leichtathletikverband im Lizenzwesen mit Swiss Athletics zusammenarbeitet, gilt eine gültige Lizenz von Swiss Athletics als massgebend.
Teilnahmeberechtigung ohne Titelberechtigung
Athletinnen und Athleten, welche diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können je nach Ausschreibung und Zulassung am Wettkampf teilnehmen, sind jedoch nicht berechtigt, den Titel Liechtensteinischer Landesmeister beziehungsweise Liechtensteinische Landesmeisterin zu gewinnen.
Rangierung und Titelvergabe
Für die Vergabe des Landesmeistertitels wird die beste titelberechtigte Athletin beziehungsweise der beste titelberechtigte Athlet der jeweiligen Disziplin und Kategorie gewertet.