Sportanlage Rheinwiese Schaan

Die Sportanlage Rheinwiese in Schaan ist der zentrale Standort der Liechtensteiner Leichtathletik. Die Anlage steht jedoch unter der Hoheit der Gemeinde Schaan. Reservationen, Belegung, Schlüssel, Material sowie allfällige Benützungsgebühren werden ausschliesslich durch die Gemeinde Schaan geregelt.

Nutzung der Leichtathletikanlage Rheinwiese Schaan

Die Leichtathletikanlage Schaan ist eine nationale Sportanlage und ein zentraler Trainings- und Wettkampfstandort der Liechtensteiner Leichtathletik. Eigentümerin bzw. für Betrieb und Belegung zuständig ist jedoch die Gemeinde Schaan.

Der Liechtensteiner Leichtathletikverband (LLV) verfügt deshalb über keine Entscheidungs- oder Vergabekompetenz hinsichtlich der Nutzung der Anlage.

Zuständigkeit der Gemeinde Schaan

Sämtliche organisatorischen Fragen zur Nutzung der Leichtathletikanlage sind direkt mit der Gemeinde Schaan zu klären. Dies betrifft insbesondere:

  • Reservationen und Belegung der Anlage
  • Bewilligung von Trainingszeiten
  • Nutzung durch ausländische Vereine, Trainingsgruppen oder externe Organisationen
  • allfällige Benützungsgebühren
  • Zugang zur Anlage und Vergabe von Schlüsseln
  • Nutzung und Ausgabe von Material bzw. Infrastruktur
  • Sondernutzungen, Trainingslager und Veranstaltungen

Entsprechende Anfragen sind direkt an die zuständige Stelle der Gemeinde Schaan zu richten.

Rolle des LLV

Der LLV nutzt die Leichtathletikanlage Schaan für seine eigenen Verbandsaktivitäten, insbesondere für Trainings, Kaderangebote, Wettkämpfe und weitere Veranstaltungen.

Die Tatsache, dass die Anlage ein wichtiger Standort des Liechtensteiner Leichtathletiksports und eine nationale Sportanlage ist, bedeutet jedoch nicht, dass der LLV über die Anlage verfügen oder Nutzungsrechte an Dritte vergeben kann.

Der LLV kann insbesondere:

  • keine Trainingszeiten für Vereine oder externe Gruppen bewilligen,
  • keine Reservationen bestätigen,
  • keine Schlüssel ausgeben,
  • keine Materialnutzung genehmigen,
  • keine Gebühren festlegen, erlassen oder verhandeln.

Auch eine vorgängige Absprache oder sportliche Zusammenarbeit mit dem LLV ersetzt keine Bewilligung der Gemeinde Schaan.

Nutzung durch ausländische Vereine und Trainingsgruppen

Für ausländische Vereine, Athletinnen und Athleten sowie externe Trainingsgruppen gelten die von der Gemeinde Schaan festgelegten Bedingungen.

Dies betrifft auch eine allfällige Kostenpflicht für die Benutzung der Anlage.

Die Festlegung, Erhebung oder Beurteilung solcher Gebühren liegt ausschliesslich bei der Gemeinde Schaan. Der LLV ist weder Tarifstelle noch Vertragspartner und kann diesbezüglich keine Ausnahmen oder Sonderregelungen gewähren.

Fragen zu Tarifen, bisherigen Nutzungsregelungen oder möglichen Sondervereinbarungen sind deshalb direkt mit der Gemeinde Schaan zu klären.

Vereine und Trainer

Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein Verein, eine Trainerin oder ein Trainer regelmässig mit Liechtensteiner Athletinnen und Athleten zusammenarbeitet, bereits in der Vergangenheit die Anlage benutzt hat oder anderweitig mit dem LLV verbunden ist.

Eine sportliche Zusammenarbeit mit dem LLV oder mit Liechtensteiner Vereinen begründet keinen automatischen Anspruch auf Nutzung der Anlage.

Kurz zusammengefasst

Sportlicher Standort:
Leichtathletikanlage Schaan / Liechtensteiner Leichtathletik

Zuständig für Anlage, Belegung und Nutzung:
Gemeinde Schaan

LLV zuständig für:
Eigene Verbandsaktivitäten und sportliche Belange des Verbandes

LLV nicht zuständig für:
Reservationen, Nutzungsbewilligungen, Schlüssel, Materialausgabe, Benützungsgebühren oder Sonderregelungen für externe Nutzer

Anfragen zur Anlagenutzung

Bitte richten Sie sämtliche Anfragen zur Nutzung der Leichtathletikanlage Schaan direkt an die zuständige Stelle der Gemeinde Schaan.

Der LLV kann Anfragen zu Belegung, Zugang, Gebühren oder Nutzung durch Dritte nicht bearbeiten oder entscheiden.

Gemeinde Schaan

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